Frankreich: Neues Gesetz könnte grenzüberschreitende Dienstleistungen wiederaufleben lassen
Seit 2015 bürdet die französische Regierung Unternehmen einen erhöhten Verwaltungsaufwand auf und erschwert es ihnen so, Mitarbeiter von einem anderen EU-Land nach Frankreich zu entsenden. Vor allem in der deutsch-französischen Grenzregion wirkt sich das negativ auf grenzüberschreitende Dienstleistungen aus: Das Angebot für französische Verbraucher ist seither stark eingeschränkt, vor allem bei Handwerkern aus Deutschland. Ein neues Gesetz, das am 1. August 2018 von der französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, soll das nun ändern.
Unter dem nachstehenden Link finden Sie einen ausführlichen Artikel des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. zu diesem Thema.